Minijob 2026: Rückkehr in die Rentenversicherung möglich – was zu beachten ist

Wer sich als Minijobber von der Versicherungspflicht befreien ließ und bislang keinen Eigenanteil für die Rentenversicherung zahlt, kann diese Entscheidung ab Juli 2026 rückgängig machen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Minijob 2026: Rückkehr in die Rentenversicherung möglich – was zu beachten ist

Minijob 2026: Rückkehr in die Rentenversicherung möglich

Wichtige Neuerung bei der Rente für rund 7 Millionen Minijobber (auch „geringfügig entlohnte Beschäftigte“ genannt) in Deutschland:

Wer sich von der Versicherungspflicht befreien ließ und bislang keinen Eigenanteil für die Rentenversicherung zahlt, kann diese Entscheidung ab Juli 2026 rückgängig machen. Bislang galt: Wer einmal verzichtet hatte, musste für die Dauer des Minijobs dabeibleiben. Mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entfallen Ansprüche auf Rente, Reha oder betriebliche Altersvorsorge. Nun können Minijobber ihre Entscheidung revidieren.

Minijobber dürfen im Schnitt maximal 603 Euro pro Monat verdienen. Abgaben müssen sie davon kaum leisten, denn die Beiträge zu Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie Umlagen und Steuern tragen größtenteils die Arbeitgeber. Lediglich Rentenbeiträge von 3,6 Prozent im gewerblichen Bereich oder 13,6 Prozent im Privathaushalt werden automatisch abgeführt.

Minijobber: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Wenn Minijobber bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen, muss dieser den Eingang bei der Minijob-Zentrale anzeigen. Dies erfolgt mit der Meldung zur Sozialversicherung innerhalb einer vorgegebenen Frist. Bei Fristversäumnis sind Pflichtbeiträge zu zahlen – länger als von der oder dem Arbeitnehmenden tatsächlich gewünscht.

Bislang ließ sich die einmal getroffene Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für ein- und denselben Job nicht rückgängig machen. Zum 1. Juli 2026 ändert sich das, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Minijob-Zentrale mitteilen. Der Weg zurück zur Rentenversicherungspflicht läuft ähnlich ab, nur mit weniger Zeitdruck für den Arbeitgeber.

Beitragsbefreiung rückgängig machen: So gehen Minijobber vor

Gewerbliche Minijobber können dafür auf der Webseite der Minijob-Zentrale den Antrag auf Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht herunterladen. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen sie dann bei ihrem Arbeitgeber ein. Dieser meldet den jeweiligen Beschäftigen dann wieder bei der Rentenversicherung an.

Wer in einem Privathaushalt jobbt, wendet sich ebenfalls an seinen Arbeitgeber. Dieser kann die Aufhebung der Befreiung einfach mit dem online ausfüllbaren Änderungsscheck veranlassen. Dafür müssen sie einfach bei der Frage, ob die Haushaltshilfe selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte, die Option „Ja“ auswählen.

Antragstellung Aufhebung: So gehen Arbeitgeber vor

Damit kommt auch auf Arbeitgeber eine neue Aufgabe zu: Die Minijobber müssen die Aufhebung der Befreiung bei ihrem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch, also beispielsweise per E-Mail, beantragen.

Die Betriebe müssen dann den Eingang des Antrags dokumentieren, die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten und der Minijob-Zentrale melden. So gehen Sie vor:

  • Abmeldung: Der Arbeitgeber meldet den Minijob zum Ende des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, im SV-Meldeportal ab. (Beitragsgruppe „5 – Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung“ mit dem Abgabegrund „32 – Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel“)
  • Neue Anmeldung. Anschließend meldet er den Minijob zum nächsten Ersten des kommenden Monats wieder an. (Beitragsgruppe „1 – voller Beitrag bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung“ mit dem Abgabegrund „12 – Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel“)

Pflichtbeiträge zahlen: Welche Vorteile das bringt

Wenn Minijobber Pflichtbeiträge zahlen, schmälern sie zwar ihren Verdienst, doch es entstehen wichtige Vorteile: Zum einen erwerben sie mit den überschaubaren Beiträgen Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beschäftigungszeit im Minijob wird damit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten, den sogenannten Mindestversicherungszeiten für die verschiedenen Altersrenten, berücksichtigt, teilt die DRV mit.

Zum anderen können sie sich nur so Ansprüche auf Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrenten, Grundrentenzuschlag und den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung sichern. Darüber hinaus haben sie dadurch Zugang zu privater Altersvorsorge mit staatlicher Förderung wie etwa der Riester-Rente.

Welchen Anteil der Arbeitgeber leistet

Und: Mit dem Eigenbeitrag verlangen Beschäftigte auch von ihrem Arbeitgeber entsprechende Rentenbeiträge einzuzahlen. Im gewerblichen Bereich tragen Arbeitgeber mit 15 Prozent den Großteil der Beiträge, im Privathaushalt leisten Arbeitgeber immerhin noch 5 Prozent.

Die Rückkehr zur Rentenversicherung ist laut Minijob-Zentrale frühestens ab dem 1. Juli möglich. Ihren Antrag auf Aufhebung von der Befreiung können Interessierte aber auch jetzt schon stellen. „Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs“, teilt die Minijob-Zentrale mit. Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Aufhebung erfolgt nicht. Die Rücknahme der Aufhebung ist für denselben Job später nicht mehr möglich.

Minijobber: Mehr Netto oder mehr Rente?

Also Achtung: Wenn Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen, ist erneute Befreiung für den selben Job nicht mehr möglich. Die Entscheidung ist für diesen Minijob dann also bindend.

Die Möglichkeit doch wieder Pflichtbeiträge einzuzahlen, bringt Minijobbern zwar mehr Spielraum und mehr Ansprüche, löst aber die Grundproblematik nicht, denn wer die Befreiung zurücknimmt, muss sich erneut endgültig festlegen. Viele Beschäftigte aus dem Niedriglohnbereich stehen jetzt vor der Abwägung, was wirklich mehr für die persönliche Situation bringt: Jetzt mehr Netto oder später mehr Rente?

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