
Die Wochenfrist zur Einreichung einer Folgebescheinigung wegen einer Arbeitsunfähigkeit beginnt nicht mit dem Tag der weiteren Feststellung, sondern mit dem Folgetag. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil vom 7. Oktober 2019 entschieden (S 9 KR 589/19). Nachdem der Arbeitgeber des krankgeschriebenen Klägers die Lohnfortzahlung wegen Fristablauf eingestellt hatte, bezog dieser Krankengeld durch seinen gesetzlichen…





