Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungsverfahren gegen BAC-Gründer ein

Newspaper-128Keinerlei Anfangsverdacht gegen Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und
Nikolaus Weil / Justizbehörden sollten durch fingierte Behauptungen
von Oliver Schulz instrumentalisiert werden!
Nachdem die Gründer der ehemaligen Berlin Atlantic Capital Gruppe (BAC), Stefan
Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil, den vormaligen BAC-Vorstand und
Mitgesellschafter Oliver Schulz für dessen Missmanagement mit
Schadenersatzklagen zur Verantwortung gezogen haben, hat nun auch die
Staatsanwaltschaft Berlin ein deutliches Signal gesetzt: die Ermittlungsbehörde
stellte jetzt ein durch eine Strafanzeige von Oliver Schulz in Gang gesetztes
Ermittlungsverfahren gegen Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil
(241 JS 14/12) mangels jeglichen Anfangsverdachtes ein.


Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen festgestellt, dass den
BAC-Gründern entgegen der konstruierten Behauptungen von Oliver Schulz keinerlei
Vorwürfe zu machen sind. Demzufolge wurden die Ermittlungen nach § 170 II der
Strafprozessordnung eingestellt. Im Rahmen dieser Ermittlungen war auch
offensichtlich geworden, dass der ehemalige BAC-Manager Oliver Schulz, dessen
Missmanagement die von der BAC-Gruppe initiierten InfraTrust und LifeTrust Fonds
in eine finanzielle Schieflage gebracht hatte, mit seiner Strafanzeige augenscheinlich
von seinem eigenen Versagen ab- und die Schuld hierfür auf seine ehemaligen
Arbeitgeber lenken wollte.
„Wir sind selbstverständlich erleichtert“, sagt Stefan Beiten, der die BAC Gruppe
gemeinsam mit Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil gegründet hatte. „Für uns
stand zwar nie in Frage, dass diese Anzeige grundlos und mit einer anderen
Absichtshaltung zustande gekommen ist. Dennoch ist es gut, dass wir dieses Kapitel
jetzt endgültig abschließen können.“
„Damit dürfte nun auch für den letzten Zweifler der Beweis erbracht sein, dass die
ständigen Vorhaltungen des Herrn Schulz in unsere Richtung ebenso falsch wie
bewusst fingiert waren und nur einen einzigen Grund hatten“, so Nikolaus Weil. „Wir
sollten gezielt diskreditiert und in unseren Bemühungen, die InfraTrust sowie die
LifeTrust Fonds zu restrukturieren, behindert werden.“ Der BAC-Gründer weiter:
„Besonders bedauerlich ist, dass es Herrn Schulz mit seinen kriminellen Aktionen,
verbunden mit einer Medienkampagne, anonymen Massenmailings und in enger
Zusammenarbeit mit offenbar blauäugig bis vorsätzlich handelnden Berichterstattern
und Helfershelfern, gelungen ist, nicht nur die BAC Gruppe, sondern vor allem über
10.000 Anleger der BAC massiv zu schädigen.“

„Selbstverständlich hätten wir uns gewünscht, dass die Ermittlungen früher beendet
gewesen wären“, erläutert Franz-Philippe Przybyl. „Allerdings bestätigen die
Ergebnisse dieser zweieinhalbjährigen Ermittlung auch in aller Deutlichkeit, dass wir
von Anfang an nur die Wahrheit gesagt haben. Heute ist deutlich zu erkennen, wie
unberechtigt und offensichtlich absichtsvoll die aus verfälschten Unterlagen
konstruierte Strafanzeige des Herrn Schulz war. Ich empfinde es als erschreckend,
wie einfach es heutzutage ist, mit Hilfe des Internets Öffentlichkeit, Presse und
Justizbehörden zu manipulieren und irreparable Schäden zu verursachen.“
Oliver Schulz, der aufgrund von erheblichen Unregelmäßigkeiten am 8. Dezember
2010 fristlos von der BAC-Gruppe entlassen worden war, hatte wie jeder
Geschäftsführer eines Unternehmens umfänglichen Einblick in die
Geschäftsunterlagen. Er hatte somit die Gelegenheit, interne Information aus dem
Zusammenhang zu reißen und jeden gewollten Eindruck zu konstruieren. Auf diese
Weise war es ihm mittels der am 1. August 2011 gestellten Strafanzeige zunächst
gelungen sein eigenes Versagen in der öffentlichen Wahrnehmung seinen
ehemaligen Arbeitgebern zuzuweisen – wider besseren Wissens. Die
Staatsanwaltschaft Berlin hat sich hiervon aber nicht beirren lassen, die wahren
Zusammenhänge aufgedeckt und auf dieser Grundlage ihre Ermittlungen
konsequent zu Ende geführt.
„Damit ist auch eindeutig erwiesen, dass die Märchengeschichten, die Oliver Schulz
mithilfe einiger begeisterungsfähiger Berichterstatter in die Öffentlichkeit getragen
hat, nicht der Wahrheit entsprachen“, so Stefan Beiten. „Wie die gegen Herrn Schulz
angestrebten Schadenersatzklagen werden wir auch diese unangenehmen
Begleiterscheinungen nun in aller Konsequenz verfolgen.“
In der vergangenen Wochen hatten sowohl die Geschäftsführung der InfraTrust
Fonds als auch die Media Management GmbH als Hauptinvestorin der inzwischen
abgewickelten BAC Gruppe Schadenersatzklagen gegen Oliver Schulz eingereicht.
Mit ihrer Klage gegen Oliver Schulz, der von 2008 bis 2010 Finanzvorstand der
damaligen BAC Gruppe sowie maßgeblicher Verantwortlicher für die InfraTrust (IT)
Fonds war, wollen die Anleger der Fonds IT 2 und IT 5 einen Schaden von
205.636,33 US-Dollar (für IT 2) bzw. 47.722,28 US-Dollar (für IT 5) ausgeglichen
sehen. Darüber hinaus prüft die Fonds-Geschäftsführung im Auftrag der Anleger
zurzeit weitere Ansprüche in Millionenhöhe.
Die in Berlin ansässige Media Management (MMG) GmbH hat beim Landgericht
Berlin eine Schadenersatz-Teilklage auf über 2,025 Millionen Euro
eingereicht. MMG-Inhaber Stefan Beiten verklagt den ehemaligen BAC
Finanzvorstand wegen Schädigung der BAC Gruppe und persönlicher Bereicherung.

Die BAC-Gründer beabsichtigen nun auch Ansprüche gegen Mitarbeiter und weitere
Mittäter von Oliver Schulz zu prüfen und die laufenden Ermittlungen auf all diejenigen
Personen auszudehnen, die diesen bei seinen gegen die BAC und ihre Anleger
gerichteten Schritten unterstützt hatten.

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