AUT: Wertpapierunternehmen beschließen zukünftige Strategie

Wertpapierunternehmen beschließen zukünftige Strategie

Göltl: „EU-Richtlinienvorhaben vergisst auf die kleinen Unternehmer bei der Wertpapierberatung“

Am 10.11 fand in der Wirtschaftskammer Österreich ein Meeting des Fachverbands Finanzdienstleister für Wertpapierunternehmen statt, bei dem die Führungskräfte und Experten der Wertpapierunternehmen in einer offenen Sitzung ihre Strategie für das kommende Jahr beschlossen. Die wichtigsten Themen waren das neue Gewerbe „Wertpapiervermittler“ und die weitere Vorgangsweise bei den neuen EU-Richtlinienvorhaben.

EU-Richtlinienvorschläge für Wertpapierdienstleistungen

Die Wertpapierunternehmen sehen massiven Handlungsbedarf bei den Richtlinienvorhaben der EU. Fachverbandsobmann Wolfgang Göltl: „Die Richtlinienvorschläge bieten vorwiegend Platz für große Konzerne und man vergisst dabei auf die kleinen Betriebe. In Österreich gibt es einen wichtigen Markt von Klein- und Ein-Personen-Unternehmen, die Wertpapierberatungen und die Übernahme und Weiterleitung von Aufträgen durchführen, die durch diesen Vorschlag ins Hintertreffen geraten.“ In Österreich seien die betroffenen Unternehmen – wie auch die zukünftigen Wertpapiervermittler – hochqualifiziert und im Interesse des Kunden tätig. Damit stellen sie ein Gegengewicht zu den großen Instituten dar. Göltl dazu: „Ich setze mich dafür ein, dass der persönliche Berater vor Ort weiterhin die Möglichkeit erhält, seine Kunden objektiv in ihrem Interesse und ohne Konzernbindung zu beraten.“

Wermutstropfen Solidarhaftung

Mit der Novelle zum Wertpapiervermittler haben alle am Markt tätigen Finanzdienstleister einen umfassenden Qualifikationsnachweis zu erbringen. Dies wird von der Branche sehr begrüßt, der Wermutstropfen ist jedoch die so genannte „Solidarhaftung“: Die Wertpapiervermittler müssen gegenüber ihren Kunden ihre Geschäftsherren eindeutig offen legen. Erfolgt dies nicht, so haften alle eingetragenen Geschäftsherren solidarisch. Diese Bestimmung soll im September 2012 in Kraft treten.

Der Fachverband wird alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Bestimmung ausschöpfen. Dazu betont Christian Winternitz von Kraft und Winternitz Rechtsanwälte GmbH: „Die Solidarhaftungsbestimmung ist in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich bedenklich: so widerspricht die Regelung allen Grundsätzen unseres bewährten Schadenersatzsystems und ist schon aus diesem Grund nicht sachgerecht. Es spricht daher viel dafür, dass der Gleichheitssatz verletzt ist, darüber hinaus aber auch die Grundrechte der Erwerbsfreiheit und der Unverletzlichkeit des Eigentums.“ Der Fachverband schlägt den politischen Entscheidungsträgern als Alternative eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Wertpapiervermittler vor. Diese würde den Kunden eine Haftungssicherheit geben, ohne die Wertpapierunternehmen in eine unkalkulierbare Solidarhaftung zu zwingen. Damit würde auch ein höherer Haftungsfonds entstehen, was wiederum kundenfreundlicher ist.

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