Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat sich dafür ausgesprochen, den Garantiezins zum 1. Januar 2015 von jetzt 1,75 auf 1,25 Prozent zu senken.
Die Versicherungsmathematiker halten sich dabei aber auch ein Hintertürchen offen: Wenn sich Situation an den Zinsmärkten in den kommenden Monaten verbessert, würde auch eine Absenkung auf 1,5 Prozent reichen.
Der Garantie- oder Höchstrechnungszins ist der maximale Zins, den Lebensversicherer ihren Kunden für die Vertragslaufzeit ihrer Lebensversicherung garantieren dürfen. Er orientiert sich an der Rendite von zehnjährigen Bundesanleihen. So soll verhindert werden, dass sich die Versichere bei ihren Zinsgarantien übernehmen und womöglich Pleite gehen.
Zuletzt sank der Garantiezins 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent.