War der Chat mit Flirt-SMS ein Millionen-Betrug oder teurer Dienst am Kunden wie etwa Telefon-Sex? Diese Frage treibt die Justiz nun seit mehr als vier Jahren um. Ein Urteil ist noch immer nicht in Sicht
Gutgläubige gingen von einem ehrlichen Kontakt mit einem Traumpartner aus. Stattdessen kamen die Kurznachrichten auf dem Handy von bezahlten Profis, plötzlich waren horrende Summen fällig. So sehen es jedenfalls die Staatsanwälte. Der Kieler Prozess um einen möglichen Millionen-Betrug mit Flirt-SMS schleppt sich schon seit Jahren hin. Nähere Auskünfte zum zähen Wirtschaftsstrafverfahren sind von den Justizbehörden nicht zu erwarten. Die Sprecher des Landgerichts winken müde ab. Auch die Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt. Unisono heißt es: „Es ist kein Ende in Sicht“.
Schon seit September 2009 müssen sich in dem Fall drei Betreiber von Call-Centern verantworten. Die Anklage: gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Trio soll im Flirt-Chat mit Kurznachrichten richtig abgezockt haben: Demnach wurden mehr als 700 000 Handy-Nutzer um insgesamt rund 46 Millionen Euro geschädigt.
Das Geschäft wurde laut Anklage mit Franchise-Nehmern über ein Geflecht von 350 Briefkastenfirmen mit Hauptsitz in Flensburg aufgezogen. Die Masche: Statt mit möglichen Partnern chatteten die Kunden mit bezahlten Animateuren. Arbeitsauftrag der Profis mit gefälschten Identitäten: den SMS-Chat wo möglich „bis zum Ruin“ aufrechtzuerhalten. So flatterten 53 in der Anklage namentlich genannten mutmaßlichen Opfern Alptraum-Rechnungen von bis zu 23 000 Euro ins Haus. Das Geld kam in den teilweise monatelangen Chats schnell zusammen. Pro SMS wurden 1,99 Euro fällig.
Vor Gericht geht es um die entscheidende Frage: War der Chat Betrug oder hätten die Kunden wie bei Telefonsex wissen müssen, dass es sich um eine Dienstleistung handelt? Da die mutmaßlichen Drahtzieher schweigen, müssen Zehntausende SMS vor Gericht akribisch überprüft werden. Jahre nach den Chats sollen sich die Kunden genau erinnern, was sie damals dachten, fühlten und wollten. Hatten sie Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Kontakts und chatteten trotzdem weiter? Dann lägen weder Irrtum noch Täuschung und mithin auch kein Betrug vor.