Kinder müssen für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen – in zumutbarem Rahmen. So will es das deutsche Sozialgesetz
Schonvermögen beim Elternunterhalt
Wenn Eltern den Kontakt zu ihren Kindern abgebrochen, sie womöglich bis auf den Pflichtteil enterbt und ihre Unterhaltspflicht grob vernachlässigt haben, sind die Kinder trotzdem dazu verpflichtet für den Unterhalt der Eltern aufzukommen. Etwa, wenn die Eltern im Alter einen Platz im Pflegeheim nicht aus eigener Tasche bezahlen können.
Das entschied heute der Bundesgerichtshof. Die Richter gaben damit der Stadt Bremen Recht. Die Stadt verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen vor zwei Jahren gestorbenen Vater. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei nicht verwirkt, entschieden die Richter.