Eine der großen europäischen Systemrelevanten Banken hat einem Kunden die Auszahlung seines zur Verwaltung überlassenen Vermögens verweigert mit der Begründung, dass es Verluste gegeben hat und die Kunden diese tragen müssten.
Was war geschehen?
Ein Ehepaar trug sich mit der Anschaffung eines Altersruhesitzes in Millionenhöhe. Die Verhandlungen zogen sich jedoch hin und das Ehepaar beschloss, das „Geld arbeiten“ zu lassen.
Es schloss bei der Bank eine Vermögensverwaltungsvertrag mit der Prämisse „Kapitalerhaltung“ ab. Irgend wann kam der Zeitpunkt, an dem das Geld benötigt wurde.
Branchen Insider berichten, dass die Bank das Geld unter anderem in offene Immobilienfonds investierte, und zwar im Jahr 2009, obwohl in der Branche bekannt ist, dass diese seit langem kriseln.
Der Erfolg: Verluste.
Die Anleger sind nun verzweifelt. Denn es handelte sich um das „sauer Ersparte“ eines langen Arbeitslebens und der Berater wurde auf die Belange und die beabsichtige Verwendung hingewiesen. Dem Ehepaar wurde der Vertrag verkauft nach dem Motto: das ist etwas wie ein besseres Tagesgeld. Es wurde eine sichere Anlage und Kapitalerhalt garantiert. Davon jedoch will die Bank nun nichts mehr wissen.
Die Schuld wird hier von einem zum anderen geschoben. Sobald weitere Ergebnisse oder ein Urteil vorliegen, werden wir weiter berichten.