Auf seine Zulassung als Finanzanlagenvermittler will jeder Zweite verzichten, wenn er der Aufsicht durch die Bafin unterstellt wird. Von denen sucht die Mehrheit nach Alternativen, aber 17 Prozent wollen den Geschäftszweig dann ganz aufgeben. Das zeigt eine Umfrage des AfW.
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sollen ab 2021 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) statt von den Handelskammern beziehungsweise Gewerbeämter beaufsichtigt werden.
Mehrere Vermittlerverbände und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind dagegen (VersicherungsJournal 25.7.2019).
Umfrage klärt Stimmung der Betroffenen
Zu den Kritikern gehört auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Er befürchtet, dass bei einem Aufsichtswechsel zur Bafin mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung zu rechnen ist.
Der Verband hat nun in seinem Vermittlerbarometer (10.12.2019, 30.10.2019) die Stimmung der Betroffenen erfragt.
Vermittler sind gegen die Bafin-Aufsicht
Von den Befragten gaben mehr als zwei Drittel die Handelskammern als bevorzugte Aufsichtsbehörde an, ein Fünftel nannte die Gewerbeämter. Nur drei Prozent wollen zur Bafin wechseln. Würden sie dazu gezwungen, würde fast die Hälfte ihre Erlaubnis nach § 34f GewO zurückgeben.
- Umfrageergebnisse Vermittlerbarometer (Bild: AfW)
Von diesen 49 Prozent würde ein Drittel (35 Prozent) das Vermitteln von Finanzanlagen vollständig aufgeben. Das sind 17 Prozent aller Befragten.
Die Mehrheit derjenigen, die ihre Zulassung zurückgeben wollen, planen unter ein Haftungsdach zu schlüpfen (24), Vermögensverwaltungen zu vermitteln (23 Prozent) oder zum Tippgeber (16 Prozent) zu werden.
- Umfrageergebnisse Vermittlerbarometer (Bild: AfW)
AfW bezweifelt mehr Verbraucherschutz
Der AfW unterstreicht nach der Umfrage seine Ablehnung des Gesetzesvorhabens. Sein Geschäftsführender Vorstand Norman Wirth erklärte:
„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel!
Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig.“ Dazu gehörten auch die circa 30.000 Beratungsanfragen an die Kammern, die nach dem Aufsichtswechsel wegfallen würden.