Rente mit 70? Demografischer Wandel zwingt Politik zum Handeln
Das deutsche Rentensystem gerät unter massiven Druck. Während die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand wechseln, sinkt die Zahl der Beitragszahler kontinuierlich bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung. Wie die Tagesschau berichtete, müssen aktuell bereits 2,1 Erwerbstätige einen Rentner finanzieren – ein Verhältnis, das sich weiter zuspitzen wird. Um explodierende Beiträge oder Rentenkürzungen zu verhindern, rückt eine Anhebung des Renteneintrittsalters in den Fokus. Am Montag dieser Woche hat deshalb die 13-köpfige Rentenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Constanze Janda über die Einführung der Rente mit 70 beraten.
Das Modell Werding: Kopplung an die Lebenserwartung
Ein konkreter Vorschlag kommt vom Wirtschaftsweisen und Kommissionsmitglied Martin Werding. Sein Modell sieht vor, das Rentenalter dynamisch an die Lebenserwartung zu koppeln. Werding schlägt vor, dass ab dem Jahr 2031 das Rentenalter alle zehn Jahre um jeweils sechs Monate steigen. Das Ziel der „Rente mit 70“ würde nach diesen Berechnungen erst im Jahr 2091 erreicht.
Werding verspricht sich von dieser moderaten, aber stetigen Anhebung bereits kurzfristig stabilisierende Effekte: ein höheres Rentenniveau bei gleichzeitig moderaten Beitragssätzen. Die Notwendigkeit zum Handeln belegen die nackten Zahlen – gab es im Jahr 2020 noch rund 16,7 Millionen Menschen über 67 Jahre, wird diese Zahl bis 2040 auf knapp 21 Millionen ansteigen.
Wer wäre als erstes betroffen von der Rente mit 70?
Sollte die aktuelle Dynamik der Rentenanhebung (zwei Monate pro Jahr) beibehalten werden, ohne die von Werding vorgeschlagene Verlangsamung, würde die 70er-Grenze deutlich früher fallen. In diesem Szenario wäre der Geburtsjahrgang 1982 der erste, der regulär erst mit 70 Jahren in den Ruhestand treten dürfte.
Rentenreform 2026: Einheitskasse und Bonusmodell im Fokus
Neben der Debatte um das Eintrittsalter stehen tiefgreifende Strukturreformen auf der Agenda der Expertenkommission. Ein zentraler Streitpunkt ist die mögliche Versicherungspflicht für Beamte und Politiker, die künftig ebenfalls in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen könnten. Ziel dieser Maßnahme wäre eine breitere Basis für das Solidarsystem.
Parallel dazu diskutiert das Gremium unter Prof. Constanze Janda über die künftige Gestaltung von Frührenten – wer vor dem 70. Lebensjahr in den Ruhestand gehen möchte, müsste mit deutlich höheren Abschlägen rechnen als bisher. Im Gegenzug sollen Anreize für ein längeres Arbeitsleben geschaffen werden: Wer hingegen freiwillig über die Grenze von 70 Jahren hinaus arbeitet, soll laut Bild.de von einer „sehr großzügigen“ finanziellen Belohnung profitieren. Auch Welt.de berichtete davon.
Die Experten prüfen derzeit Maßnahmen, um den Verbleib im Beruf für ältere Arbeitnehmer durch steuerliche oder beitragsrechtliche Vorteile attraktiver zu gestalten. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat das Ziel fest im Blick. Die umfassende Rentenreform soll bis Ende 2026 verabschiedet sein. Erste konkrete Ergebnisse der Kommission werden bereits für dieses Frühjahr erwartet.
Rückschritt statt Fortschritt? Die soziale Sprengkraft der Rentenreform 2026
Während das Rentenalter mitten im Ersten Weltkrieg (1916) von 70 auf 65 Jahre gesenkt wurde und Frauen zwischen 1957 und 1992 sogar abschlagsfrei mit 60 in den Ruhestand gehen konnten, droht heute eine historische Kehrtwende. Die Rückkehr zur „Arbeit bis 70“ wird von Kritikern als Wegbereiter für massive Altersarmut gesehen. Besonders Beschäftigte in körperlich oder psychisch belastenden Berufen könnten das neue Ziel kaum gesund erreichen. Die Folge wären zwangsläufige Rentenkürzungen durch hohe Abschläge bei früherem Austritt.
Unter dem Deckmantel einer „Radikalreform“ diskutiert die Politik derzeit verschiedene Hebel, die von den Kritikern aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt werden. Bei der Kopplung an die Lebenserwartung wird moniert, dass das Modell ignoriert, dass die Lebenserwartung bei Geringverdienern statistisch deutlich niedriger liegt als bei Gutverdienern. Auch die mögliche Inflations- statt Lohnkopplung steht unter Beschuss. Nach Aussage der Kritiker führt dies zu einer schleichenden Entkopplung vom allgemeinen Wohlstand, wenn sich die Renten nur noch an der Teuerungsrate orientieren würden.
Kritiker werfen der Kommission und der Regierung unter Friedrich Merz vor, unter dem Schlagwort „Zukunftsfähigkeit“ lediglich ein umfangreiches Kürzungsprogramm voranzutreiben. Anstatt das System zu stabilisieren, produziere man so die Armut per Gesetz, die das Sozialsystem in der Zukunft vor noch größere Probleme stellen wird.
Die Rückkehr zum Sozialstaatsprinzips: Gegen Altersarmut und Finanzmarktabhängigkeit
Anstatt blind den Empfehlungen marktliberaler Ökonomen zu folgen, sollte sich die Union unter Friedrich Merz nach Meinung der Kritiker auf ihre Wurzeln als christlich-soziale Volkspartei besinnen. Ein Vorbild findet sich in der eigenen Geschichte, denn unter Konrad Adenauer gelang es mit der historischen Rentenreform von 1957, die grassierende Altersarmut der Nachkriegszeit wirksam zu bekämpfen. Für die Kritiker darf das Ziel nicht die Entlastung der Arbeitgeber sein, sondern der Schutz des Lebensstandards im Alter und die drastische Reduzierung der Armutsgefährdung.
Außerdem wird ihrer Meinung nach die jüngere Generation dazu gedrängt, immer größere Teile ihres Einkommens den Finanzmärkten anzuvertrauen – in der vagen Hoffnung, so die Lücken der gesetzlichen Rente zu schließen. Diese schleichende Privatisierung der Altersvorsorge wird als Vorteil verkauft, stellt aber auch eine massive Doppelbelastung dar. Während junge Menschen heute schon für den Kapitalstock der Zukunft bluten sollen, wird das Kernversprechen der sozialen Sicherheit schrittweise ausgehöhlt, so die Kritik.
Das Täuschungsmanöver „Generationengerechtigkeit“
Für Kritiker der aktuellen Reformpläne wird unter dem wohlklingenden Schlagwort der „Generationengerechtigkeit“ die Jugend gezielt in die Irre geführt. Die Absenkung des Rentenniveaus träfe nicht die heutigen Senioren, sondern sei eine direkte Kürzung für die Beitragszahler von morgen. Außerdem zwingt die Anhebung des Renteneintrittsalters die jungen Generationen zu einer längeren Lebensarbeitszeit bei gleichzeitig sinkenden Leistungsversprechen, so die Argumente.
Anstatt das System zukunftsfest zu machen, produzieren die aktuellen Reformpläne eine programmierte Armut für die kommenden Jahrzehnte, so die Kritiker. Sie fordern, dass ein wirklich gerechtes System den Lebensstandard sichern muss, statt die Verantwortung auf das Individuum und riskante Aktienmärkte abzuwälzen.
Wie auch Prof. Dr. Christoph Butterwegge in seinem Buch „Armut im Alter“ ausführt, entpuppt sich der Begriff „Generationengerechtigkeit“ bei näherer Betrachtung als politisches Ablenkungsmanöver. Er suggeriert einen „Krieg“ zwischen Jung und Alt, um den eigentlichen sozialen Riss zu kaschieren: den Verteilungskampf zwischen Kapital und Arbeit. Die wahre Scheidelinie verläuft heute mehr denn je zwischen Arm und Reich, nicht zwischen den Geburtsjahrgängen, so seine Ausführungen.
Das Vorbild Österreich: Ein Rentensystem, das funktioniert
Während in Deutschland über die Rente mit 70 debattiert wird, zeigt unser Nachbar Österreich, dass es einen sozialeren Weg gibt, wie Butterwegge ausführt.
Die dortige Erwerbstätigenversicherung umfasst nahezu alle – auch Selbstständige und Beamte. Das Ergebnis ist beeindruckend – im Durchschnitt liegt die österreichische „Pension“ um etwa 500 Euro über dem deutschen Niveau. Unternehmen zahlen dort mit 12,55 Prozent einen deutlich höheren Beitragssatz als die Beschäftigten (10,25 Prozent). Trotz dieser höheren Belastung der Arbeitgeber steht die österreichische Wirtschaft stabil da und war zuletzt sogar erfolgreicher als die deutsche.
Butterwegge: Keine Rente mit 70 nötig
Das österreichische Modell beweist für Butterwegge, dass eine Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre faktisch überflüssig ist, wenn die Beitragsbasis breit genug ist. In der Alpenrepublik liegt das Eintrittsalter bei 65 Jahren. Die aktuelle Angleichung des Frauenpensionsalters führt erst ab 2033 zu einem einheitlichen Regelalter von 65 Jahren – weit entfernt von den deutschen Radikalplänen
