
Seit 1. Juli gibt es in Deutschland zur Abwicklung der Umsatzsteuer das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) und verschärfte Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im EU-Ausland. Wer aus Deutschland Waren ins EU-Ausland an Privatkunden versendet und dabei eine Lieferschwelle von 10.000 Euro Nettoumsatz überschreitet, wird in jedem EU-Land steuerpflichtig, in das auch nur ein Paket versendet wird. Das OSS-Verfahren soll das System…




