
Wer nicht hören will, muss fühlen. Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft trat, warnte die Europäische Union vernehmlich, dass bei Nichtbeachtung Millionenstrafen drohen. Offensichtlich hat die AOK Baden-Württemberg nicht zugehört. Die Krankenkasse soll Daten aus Gewinnspielen zweckentfremdet haben und muss nun dafür zahlen. Die Strafe in Höhe von 1,2 Mio. Euro ist…




