
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (Beschluss vom 9. April 2019 sowie vom 16. Mai 2019, Az. 4 U 441/19, VersR 2020, 98 ff.) war die Berufung eines Versicherungskunden erfolglos. Es handelte sich um den Betreiber eines Geschäfts für Trauringe und Brautmoden. Anlässlich einer Firmenverschmelzung kündigte sie mit Wirkung zum 24. Dezember 2015 die…