
Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler werden nach dem neuen § 1a VVG, der mit dem IDD-Umsetzungsgesetz beschlossen wurde, verpflichtet, „gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse“ zu handeln. Der neue Paragraf tritt mit dem restlichen Gesetz am 23. Februar 2018 in Kraft. Muss ein Ausschließlichkeitsvertreter das „beste“ Angebot haben? „Das dürfte der Berufsstand…