Befähigungsprüfung, Aus- und Weiterbildung sind für die neuen Wertpapiervermittler obligatorisch

Fachverbandsobmann Göltl: „Ausbildung und Prüfung zum Wertpapiervermittler erweisen sich auch als gute Vorbereitung für die Befähigung zum Gewerblichen Vermögensberater“

Ab 1. September 2012 kann das neue reglementierte Gewerbe des Wertpapiervermittlers angemeldet werden. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung nach der Befähigungsprüfungsverordnung vom 1. April 2012. Inhalte der schriftlichen und mündlichen Befähigungsprüfung sind unter anderem Kenntnisse des Privatrechts für Finanzdienstleister, Recht der Wertpapierdienstleistungen, umfassendes Wertpapierwissen und Unternehmensführung.

Hannes Dolzer, Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister Steiermark, berichtet beispielsweise: „Zum ersten Kurs mit anschließender Prüfung hatten sich 20 Finanzdienstleistungs-Assistenten gemeldet, von denen 17 die Prüfung erfolgreich absolviert haben. In der Prüfung haben die Absolventen bewiesen; daSs sie das geforderte Wissens- und Qualitätsniveau deutlich übererfüllen konnten.“

Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), kennt den Grund: “Das neue Lernskriptum des Fachverbandes für Wertpapiervermittler und Gewerbetreibende der Gewerblichen Vermögensberatung ist sehr verständlich und grenzt den Lernstoff für den Wertpapiervermittler deutlich ein. Die Ausbildung und Prüfung zum Wertpapiervermittler erweist sich mit diesen ersten Ergebnissen als gute Vorbereitung für die Befähigung zum Gewerblichen Vermögensberater.“

Diese Befähigungsprüfung ist für die neuen Wertpapiervermittler erst der Beginn einer ständigen Weiterbildungsverpflichtung als Wertpapiervermittler. DenN die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung umfasst 40 Stunden innerhalb von drei Jahren. Häufig wird diese Verpflichtung von den Finanzdienstleistern jedoch deutlich übertroffen.

 

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