
Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge
Inzwischen gehen Finanzexperten davon aus, dass die gesetzliche Rente bei den meisten Menschen im Alter nicht mehr ausreichen wird. Deshalb sind viele Bürger gezwungen, zusätzliche Ausgaben durch Kredite zu finanzieren. Im Darlehensbereich gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Kreditanbietern. Hierzu finden sich seriöse Partner auf guenstigekredite.info. Neben der Betriebsrente sind weitere Alternativen im Gespräch, durch die sich die Sicherheit im Alter erhöhen lässt. Dabei ist es wichtig, sich frühzeitig zu entscheiden, denn umso länger die Ansparphase ausfällt, desto höher wird später die Rente sein. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Viele Menschen machen dennoch keinen Gebrauch von diesem Recht. Durch einige Gesetzesänderungen wird die betriebliche Altersvorsorge im kommenden Jahr für die Arbeitnehmer noch attraktiver. Durch eine Anpassung des Gesetzes wurde die Entgeltumwandlung ab 2018 verbessert. Sollte der Arbeitgeber keine weitere Vorsorgeform anbieten, können Arbeitnehmer verlangen, dass das Unternehmen einen bestimmten Betrag des Bruttogehalts für sie an eine Direktversicherung überweist. Für diesen Teil des Gehalts müssen innerhalb festgelegter Grenzen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Deshalb lohnt sich das Konzept ebenfalls für die Arbeitgeber. Das Unternehmen spart dadurch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge ein. Der Arbeitnehmer profitiert dann, wenn der Arbeitgeber den eingesparten Anteil als Zuschuss an die Altersvorsorge abführt. Diese Möglichkeit bestand bisher ebenfalls, allerdings war sie nicht verpflichtend. Zukünftig muss der Arbeitgeber dieser Forderung nachkommen und auf die Entgeltteile der betrieblichen Altersvorsorge einen 15-prozentigen Zuschuss bezahlen.
Ausgaben vorverlegen
Bis zum Neuen Jahr können Steuerzahler noch verschiedene Anträge stellen, mit denen sich im nächsten Jahr viel Geld sparen lässt. Dabei macht es Sinn, die Ausgaben vorverlegen wenn es bereits jetzt absehbar ist, dass im Jahr 2018 niedrigere Einkünfte erwirtschaftet werden. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt diese Möglichkeit vor allem Beschäftigten, die am Beginn des kommenden Jahres berentet werden oder in Elternzeit gehen. Die Ausgaben können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden, falls 2018 weniger oder gar keine Einkommensteuer gezahlt wird. Ausgaben, die in das Jahr 2017 vorgezogen werden, können in der Steuererklärung 2017 angegeben und damit der Steuerbetrag gedrückt werden. Dazu zählen beispielsweise die Werbungskosten, wie der Erwerb von Fachliteratur. Anleger haben außerdem die Möglichkeit, sich finanzielle Verluste von ihrer Bank bescheinigen zu lassen. Dies rechnet sich vor allem für Kunden, die ihre Depots bei unterschiedlichen Banken unterhalten. Auch für die Riester-Rente können Zulagen noch rückwirkend beantragt werden.
