
Gegenüber seinen Beschäftigten hat jeder Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Kurz gesagt bedeutet dies, dass er dafür sorgen muss, die Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich zu halten. Natürlich müssen aber auch die Kunden und Interessenten geschützt werden, wenn sie sich im Büro aufhalten, um sich zu informieren oder beraten…
















