
von Rechtsanwalt und Hochschullehrer Prof. Dr. Bröker und Rechtsanwalt Markolf Schmidt, Göttingen Immer wieder liest man auf den Seiten der BaFin (www.bafin.de), dass sie Unternehmen oder Personen das öffentliche Anbieten bestimmter Produkte, also Wertpapiere oder Vermögensanlagen, untersagt, wenn dafür kein entsprechender Verkaufsprospekt bei ihr hinterlegt wurde. Auch kann ein Verstoß gegen die Prospektpflicht als Ordnungswidrigkeit…
















