
Das Bundesjustizministerium hat am 30.03.2020 die strengen Regeln für die Insolvenzantragspflicht auszusetzen. Dies gilt rückwirkend zum 01.03.2020. Folgende 5 Maßnahmen wurden getroffen: haftungsbewehrte und teilweise strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Zudem soll…

















