
Banken müssen Kunden vor der Gewährung eines Fremdwährungsdarlehen umfassend aufklären, so der Europäische Gerichtshof. Unterbleibt dies, muss womöglich das Institut für Wechselkursverluste geradestehen – und nicht der Verbraucher. Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Bankkunden vor Abschluss eines Fremdwährungskredits alle relevanten Informationen zu übermitteln. „Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine…













