
Ein Führer eines Kraftfahrzeugs, der sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt und sich erst einen Tag später bei der Polizei meldet, hat in der Regel keinerlei Ansprüche auf Leistungen durch seinen Kraftfahrzeug-Kaskoversicherer. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. November 2018 hervor (6 U 123/18). Geklagt hatte ein Autofahrer, der…














